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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)

 

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge des TOP GUN GYM Johannes Lieberich, Walbersdorf / Fachmarkzentrum 4, 7210 Walbersdorf (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios TOP GUN GYM.

1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit d   abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

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2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

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3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Solarium, Personal-Coaching).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

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4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss einen QR-Code. Der QR-Code ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des QR-Codes ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den QR-Code sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. 

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen des QR-Codes möglich.

4.1.4. Das MITGLIED ist nicht berechtigt, die Mitgliedschaft (Trainingsvertrag) einem Dritten (NICHTMITGLIED) zu übertragen oder einem Dritten (NICHTMITGLIED) – auf welche Art und Weise auch immer – Zutritt zu einem Fitnessstudio zu verschaffen. Das MITGLIED hat TOP GUN GYM für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen diese Pflicht eine Vertragsstrafe über EUR 500,00 zu leisten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe unterliegt der richterlichen Mäßigung.

4.1.5 Das NICHTMITGLIED, das sich – auf welche Art und Weise auch immer – unbefugt Zutritt zu einem Fitnessstudio verschafft oder erhält, hat TOP GUN GYM für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen seine vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten eine Vertragsstrafe über EUR 500,00 zu leisten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe unterliegt der richterlichen Mäßigung. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich. 

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten. 

4.2.2. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreibers oder dessen Mitarbeiter einzuholen. 

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. 

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.

4.3.4. Das Mitglied hat sich vor jedem Training über die Funktionsweise und die Funktionstüchtigkeit sowie allenfalls bestehende offensichtliche Gebrechen des verwendeten Fitnessgeräts zu vergewissern. Bei Zweifel über die Funktionsweise und/oder die Funktionstüchtigkeit oder bei offensichtlichen Gebrechen des Fitnessgeräts hat das Mitglied TOP GUN GYM umgehend zu kontaktieren. Das Mitglied ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. TOP GUN GYM empfiehlt die Verwendung einer geeigneten Trainingsausrüstung (Gewichthebergürtel, Gewichtsbandagen, feste Schuhe, etc.).

4.3.5. Das Mitglied ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. TOP GUN GYM trifft keine Überwachungspflicht. Die Haftung für einen durch eine unsachgemäße Verwendung der Trainingseinrichtungen entstandenen Schaden (Verletzung, Sachschäden) oder Schaden bei sonstiger Verwirklichung des allgemeinen Verletzungsrisikos wird ausgeschlossen.

4.3.6. Bei einer Haftung von TOP GUN GYM leistet TOP GUN GYM Ersatz im Rahmen (und in der Höhe) der bestehenden Haftpflichtversicherung.

4.3.7.    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Fitnessstudio Videoüberwachung stattfindet. Diese dient der Sicherheit und dem Schutz von Eigentum und Personen. Aufgezeichnete Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nur im Rahmen rechtlicher Anforderungen verwendet. 

4.3.8.    Verhalten im Gefahrenfall: Einsatzkräfte Alarmierung über das Notruftelefon im Eingangsbereich.

4.3.9. Der Kunde stimmt zu, dass gemäß gesetzlicher Vorschriften möglicherweise eine Erste-Hilfe-Leistung in Anspruch genommen werden muss. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Bereitstellung oder Qualität dieser Leistung. 

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. 

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch. 

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5. Öffnungszeiten

5.1. Die Betriebszeiten sind:

Montag – Sonntag: 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr

5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

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6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Der erste Mitgliedsbeitrag ist nach Vertragsabschluss anteilig berechnet auf die Resttage des verbleibenden Monats fällig. 

6.2. Bei einem Verzug des MITGLIEDs mit dem Mitgliedsbeitrag schuldet dieser neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch (bei Verschulden) den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Das MITGLIED hat jedenfalls für die Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 und die tatsächlich angefallenen Spesen bei Nichteinlösung des Abbuchungsauftrags zu bezahlen

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert und wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit des Mitgliedsbeitrages vereinbart. Als Berechnung für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis (Bezugsgröße) für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Der Mitgliedsbeitrag erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem sich der Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis einschließlich 2% unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch das Ausmaß von 2% überschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt und bildet jeweils eine neue Berechnungsgrundlage. Die Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Veränderungen des Mitgliedsbeitrags wird TOP GUN GYM dem Mitglied jeweils schriftlich bekannt geben. Wenn TOP GUN GYM in der Vergangenheit die aufgrund der Wertsicherung erhöhten Preise (aus Kulanz) (noch) nicht an das Mitglied weitergegeben haben sollte, bleibt TOP GUN GYM dies für die Zukunft (mit der verlautbarten Indexzahl des Monats des Vertragsabschlusses als Ausgangsbasis) ausdrücklich vorbehalten. Eine Entgelterhöhung in den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss ist unter allen Umständen ausgeschlossen.

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7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – so weit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 oder 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 12 Wochen vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde. (Beispiel: Vertragsabschluss am 24.05.2024, Kündigung am 23.02.2025 zum 24.05.2025 möglich).

7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.

7.2.4. TOP GUN GYM hat bei einer vom Mitglied verschuldeten Kündigung aus wichtigem Grund oder bei einer unbegründeten vorzeitigen Vertragsbeendigung durch das Mitglied Anspruch auf das gesamte Entgelt bis zum auf die vorzeitige Vertragsbeendigung nächstfolgenden (ordentlichen) Kündigungstermin.

7.2.5. Kein wichtiger Grund liegt bei Umständen vor, mit denen bei Vertragsabschluss gerechnet werden konnte oder die vom Mitglied in Kauf genommen wurden. Ein Umzug, Arbeitgeberwechsel und andere gleichwertige berufliche und private Umstände in der Sphäre des Mitglieds stellen keine wichtigen Gründe für eine sofortige Vertragsbeendigung dar.

7.2.6. Der Jugendvertrag zum Preis von 34,90€/Monat ist nur bist zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Danach wird der Jugendvertrag auf den Normal-Tarif von 49,90€ umgestellt. 

7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

7.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

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8. Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

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9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber TOP GUN GYM Johannes Lieberich, 0660/1236707, topgungym@outlook.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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10. Änderung der AGB

10.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.

10.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung erfolgt per E-Mail auf die vom Mitglied bei der Anmeldung angegebenen E-Mail Adresse.

10.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

10.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.

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11. Schlussbestimmungen

11.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

11.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UNKaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

11.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

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